Willkommen auf der Seite des ehemaligen Tauch- und Freizeitzentrum Hallstättersee
                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Verfahrenshilfe
Ich möchte an dieser Stelle noch einige Erlebnisse schildern, was mein Ansuchen um Verfahrenshilfe betrifft, da dies ebenfalls einen Einblick gibt, wie Menschen behandelt werden, die es sich finanziell nicht mehr leisten können Verfahren zu führen, um zu ihrem Recht zu kommen, aus diesem Grund wurde die Möglichkeit der Verfahrenshilfe nämlich geschaffen. Die Krux an der Geschichte ist aber die, dass nicht selten der Antrag zur Verfahrenshilfe von dem Richter überprüft wird, der dann auch das Verfahren führt -  zumindest war dies bei mir der Fall. Der Richter Dr. David Pesendorfer hat zunächst über meinen Antrag auf Verfahrenshilfe entschieden und dann das Verfahren als urteilender Richter geleitet. In der Begründung zur Bewilligung der Verfahrenshilfe heißt es unter Anderem daß ich das Verfahren nicht mutwillig führe und es nicht aussichtslos ist. Man gaukelt also dem Bürger vor, der ohnehin schon finanziell am Boden ist, dass Aussicht auf Erfolg besteht, da ja sonst keine Bewilligung erfolgen würde. Sieht man sich dann das Ganze noch näher an, so wird deutlich dass der auf Verfahrenshilfe Klagende von Anfang an der Benachteiligte ist, da er nichts bezahlen kann und die Leistung die er erhält sieht dann auch dementsprechend aus. Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet eine gewisse Anzahl an Verfahrenshilfen durch zuziehen. Er bekommt für diese Leistungen kein Honorar, lediglich eine “Gutschrift” zur Pension. Das heißt, er muss arbeiten ohne dafür bezahlt zu werden. Sollte er sich dann für seinen Mandanten wirklich einsetzen? Ich meine Ja, denn Recht sollte nicht vom Geld abhängen. Leider sieht die Praxis anders aus. Es geht immer ums Geld. Dr. Kurt Waldhör machte im Verfahren eine sehr bezeichnende Äußerung, was seine Auffassung zur Verfahrenshilfe betrifft - die natürlich nicht protokolliert wurde, da Diskriminierung einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt Herr Funk hat ja nur geklagt weil er Verfahrenshilfe bekommen hat. Wenn es nach mir ginge gäbe es die Verfahrenshilfe nicht”. Dies ist die Aussage eines Rechtsanwalt, der noch dazu Lektor in der katholischen Gemeinde Bad Ischl ist. Aber so wie er denken nicht wenige in der Justiz und das ist das Problem. Wer glaubt es wäre so einfach, einen Rechtsanwalt zu finden, der einen anderen Rechtsanwalt und somit “Kollegen” verklagt, dem möchte ich hier meine Geschichte erzählen und was es mich für Mühe gekostet hat, bis ich endlich Dr. Kurt Waldhör klagen konnte. Zunächst habe ich im Raum Bad Ischl gesucht und ständig zur Antwort bekommen, dass es ein ungeschriebenes Gesetz im Salzkammergut gibt, wonach ein Kollege den anderen nicht verklagt! Ich habe mich daraufhin an die O.Ö. Rechtsanwaltskammer gewandt, mit der Bitte, mir einen Rechtsanwalt zu benennen, der meine Sache vertreten würde. Die Antwort der Kammer spiegelt das Bild wieder in welch einem Unrechtssystem wir leben. Ich sollte erst einmal 3 Ablehnungsschreiben von Rechtsanwälten einbringen, zum Beweis dafür dass mich kein Rechtsanwalt vertreten würde. Das muss man erst einmal schaffen 3 Kollegen zu finden, die dies schriftlich bestätigen - mündlich hatte ich jede Menge, aber schriftlich äußern wollte sich keiner. Ich habe es dann mit Hilfe eines Rechtsanwalts geschafft - auf den ich hier nicht näher eingehen möchte, da er sofort mit disziplinarischen Schwierigkeiten von Seiten Dr. Waldhörs zu rechnen hat - die 3 Ablehnungsschreiben zu bekommen und diese dann an die Rechtsanwaltskammer weitergeleitet, worauf mir dann Dr. Lehner als Rechtsanwalt beigestellt wurde. Er war es dann auch, der meine Schadensersatzklage fristgerecht einbrachte bevor die Verjährung eingetreten ist. Wie ich schon erzählte, wurde Dr. Lehner von Dr. Waldhör deshalb bei der Rechtsanwaltskammer angezeigt. Was nun meine Verfahrenshelfer betrifft so muss ich darauf hinweisen, dass mir von der Rechtsanwaltskammer eine Frau Mag. Dr. Susanne Fürst als Verfahrenshelfer zugewiesen wurde. Ich habe diese Frau nie zu Gesicht bekommen. Meine Vertretung wurde vom Rechtsanwaltsanwärter Mag. Takacs, der in der Kanzlei angestellt ist übernommen. Die Berufung wurde von Rechtsanwaltsanwärter Mag. Ecker durchgeführt, ebenso die Revision. Nach Auskunft von Mag. Ecker ist das in der Wirtschaftskanzlei SCWP üblich, dass die Fälle von Verfahrenshilfe von den Rechtsanwaltsanwärtern übernommen werden. Selbstverständlich steht die Unterschrift von Mag. Dr. Susanne Fürst unter den Schriftstücken, aber das war es auch schon. Nach dem von Mag. Takacs verlorenem Verfahren gab es zu ihm keinerlei Kontakt mehr. Es wurde nur noch mit Mag. Ecker kommuniziert. Für mich gehört es eigentlich zum Anstand, dass der Nachfolger durch den Vorgänger vorgestellt wird.