Willkommen auf der Seite des ehemaligen Tauch- und Freizeitzentrum Hallstättersee
                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Auf den nun folgenden Seiten werde ich versuchen- anhand von Fakten - die Vorgehensweise des Dr. “Ehrenmann” Hassfurter darzustellen, mit dem Ziel zu zeigen, dass es sich hier nicht um den Ehrenmann handelt, den er zu sein vorgibt, sondern um jemanden, der ganz bewusst täuscht, um sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen und sich zu bereichern. Diese Bereicherungsabsicht hat er im Verfahren BG Bad Ischl 12 C 135/08i sogar zugegeben.  Er sagte dort: “Ich habe mir natürlich eine Wertsteigerung der Liegenschaft erwartet”. Allerdings ohne jegliche Folgen für ihn. Ich frage mich. Weshalb? Ich werde meine Meinung auch mit dem Einstellen entsprechender Dokumente untermauern, überlasse es aber dem Leser sich dieser Meinung anzuschließen. Dr. “Ehrenmann” Hassfurter ist/war Eigentümer/Geschäftsführer der Therme 1 Kurklinik Bad Füssing Deutschland. Er ist dort nicht nur Kurarzt, sondern als verantwortlicher Betriebsleiter auch Vollkaufmann. Somit sollte er auch in der Lage sein, Schreibfehler in von ihm verfassten Verträgen zu vermeiden, oder bei Bekannt werden, diese richtig zu stellen! Wozu er von Gesetzes wegen sogar verpflichtet wäre! Was für meinen Fall natürlich die Frage aufwirft, weshalb dies keinerlei Einfluss auf die Entscheidung der Richterin Mag. Susanne Lichtenegger BG Bad Ischl hatte. Aber dazu komme ich später. Dr. “Ehrenmann” Hassfurter tut nämlich genau das Gegenteil, von dem was er sagt und beruft sich dann auf folgendes: Wenn mir das schriftlich mitgeteilt worden wäre, hätte ich mich gebunden gefühlt”. So seine Aussage als Zeuge im Verfahren LG Wels 26C66/09y Dr. Waldhör gegen meine Frau und mich. Der Sachverhalt um den es geht ist leider derart umfangreich, da sich die Geschichte schon über Jahre hinzieht und auch noch nicht abgeschlossen ist, dass er nicht mit ein paar Zeilen zu beschreiben ist. Ich hoffe trotzdem, dass ich den Leser nicht langweile mit meinem Justizkrimi, der doch einige interessante Aspekte aufzeigt, was Menschenrechtsverletzungen durch die Justiz in Österreich betrifft. Viele werden nun denken, da hat einer ein Verfahren geführt und verloren und will dies nicht akzeptieren.
Ich habe keinerlei Probleme damit ein Verfahren zu verlieren, aber es kommt auf die Umstände an, wie dies geschieht. Wenn mir 4 Anwälte unabhängig voneinander dazu raten eine Klage zu führen, dann muss auch die Frage erlaubt sein, wie ein Urteil zustande kommen kann, das nicht nur meine Existenz, sondern auch die meiner Familie zerstört. Ich werde zu den einzelnen Causen auch jeweils Dokumente zeigen, die meine Aussagen bestätigen, da ich immer wieder als unglaubwürdig dargestellt wurde. Der Grund dafür liegt auf der Hand und wird auch für den juristischen Laien sichtbar, dazu gehört nur ein bisschen Hausverstand. Meiner Meinung nach hat die Richterin Mag. Susanne Lichtenegger nachlässig und vor allem einseitig beurteilt und keine ordentliche Beweisaufnahme durchgeführt - ganz im Gegenteil hat sie dies sogar verhindert - zu der sie verpflichtet wäre und einen Verstoß gegen Artikel 6 MRG darstellt, nämlich das Recht auf ein faires Verfahren. Außerdem liegt der Verdacht der Begünstigung und Strafvereitelung im Amt nahe und ich werde auch Schritte in dieser Richtung unternehmen.
Sachverhalt
Einiges ist inzwischen überholt, was ich jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Seite nicht gewusst habe.