Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Dr. Waldhör
Mein ehemaliger Rechtsanwalt Dr. Kurt Waldhör hat nun - aufgrund meiner Anzeige bei der
Rechtsanwaltskammer- sowohl meine Frau als auch mich auf Zahlung seiner Honorarforderungen geklagt,
woraufhin ihm mein Rechtsanwalt Dr. Lehner Wels die Gegenrechnung präsentierte.
Ein ganz entscheidender Aspekt an der Sache ist nun der, dass hier sowohl von Dr. Waldhör als auch dem
Richter Defakto Sippenhaftung - ein Relikt aus der NAZI Zeit - angewandt wurde.
Meine Frau ist die Erstbeklagte, obwohl sie keine Unternehmerin ist und bei mir, dem Einzelunternehmer nur
geringfügig angestellt war. Ich bin hier lediglich der Zweitbeklagte, obwohl ich der Auftragsgeber war!
Er begründete dies damit, dass für ihn nicht klar war, wer der Auftraggeber in den einzelnen Causen war.
Wenn ihm etwas nicht klar gewesen ist, hätte er die Verpflichtung gehabt für Klarheit zu sorgen.
Der wirkliche Grund für Dr. Waldhör so zu argumentieren ist jedoch ein Anderer, nämlich der, dass von meiner
Frau früher oder später eine Liegenschaft als Erbe zu erwarten wäre und er dann die Möglichkeit hätte darauf
zugreifen zu können!
Diesen Grund hat er nämlich im Verfahren auch genannt! Protokolliert wurde dies natürlich nicht.
Obwohl Dr. Waldhör durch Rechtsanwalt Mag. Eschlböck vertreten wurde, führte er im Grunde die Verhandlung
selbst, obwohl er dies nach der ZPO nicht dürfte. Bei Einer Verhandlung verließ Mag. Eschlböck vorzeitig den
Saal und ließ seinen Mandanten allein, da er einen anderen wichtigen Termin hätte.
Beide gingen auch massiv verbal gegen meinen Rechtsanwalt Dr. Lehner vor, als Dr. Waldhör erfuhr, dass ich
ihn auf einen Schadenersatz in Höhe von 360.000€ verklagen ließ, beschimpften beide meinen Rechtsanwalt
als unkollegial und er hätte sie darüber informieren müssen. Dr. Waldhör zeigte ihn sogar bei der
Rechtsanwaltskammer an, weil er meine Interessen war genommen hat.
Dr. Waldhör verweist auf seine Haftpflichtversicherung, die bereits ausgeschöpft wäre und die 360.000€ nicht
übernehmen würden! Laut RAO ist jeder Rechtsanwalt verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Was tut außerdem das Nichtvorhandensein einer Haftpflichtdeckung zur Sache, wenn nicht dazu, einen
Einfluss auf das Urteil ausüben zu wollen!
Die Frage in diesem Zusammenhang muss aber erlaubt sein! Hat Dr. Waldhör noch mehr Fehler gemacht?
Dr. Waldhör verrechnet über 12.000€ in der Causa Hassfurter! Allein 4000€ will er für den Entwurf eines
Optionsvertrages von dem er Dr. “Ehrenmann” Hassfurter selbst schreibt, dass dieser nicht nötig wäre und
gleich der Kaufvertrag abgefasst werden könnte. Weshalb hat er dies nicht getan?
Es waren weder ich, noch meine Frau die Auftraggeber dieses 4 Seitigen Schriftstücks, das erheblich zu
meinem Nachteil abgefasst wurde. Auftraggeber dafür - was auch eindeutig hervor geht - war Dr. “Ehrenmann”
Hassfurter.
Bei seiner Zeugenaussage sagt dieser “Er kann sich nicht erinnern, wer den Opptionsvertrag in Auftrag gegeben
hat”! Im späteren Verfahren wird Dr. Waldhör zugeben, dass er im Auftrag der Gegenseite handelte!
Als Dr. Waldhör ein Schriftstück vorgelegt wird in dem er in der Causa Benchea auch die Interessen von
Dr. Hassfurter vertritt, sagt er “Ich kann mich daran nicht erinnern, ich muss erst meine Unterlagen durchsehen”.
Von mir und meiner Frau wurde erwartet, dass wir alles replizieren können, was schon längere Zeit zurückliegt.
Ein Einblick in irgendwelche Unterlagen war nicht erlaubt, aber der Herr Rechtsanwalt braucht dies natürlich nicht!
Auch hier ein Fall von Begünstigung.
Als Dr. Lehner seine Mandantschaft zum Makler zur Sprache bringen möchte, geht er an die Decke und brüllt
“Ich weiß genau was sie vorhaben” und was macht der Richter ? Nichts!