Willkommen auf der Seite des ehemaligen Tauch- und Freizeitzentrum Hallstättersee
                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Zu Beginn des Verfahrens 2 Cg66/09y verweist Dr. Waldhör erneut darauf, dass er keine Haftpflichtversicherung hätte und der durch ihn eventuell verursachte Schaden nicht versichert sei. Diese absolut wichtige Aussage wurde wieder nicht protokolliert und ich frage mich weshalb? Außerdem, was tut dies zur Sache ob er versichert ist oder nicht? Laut Rechtsanwaltsordnung ist jeder Rechtsanwalt dazu verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, sonst darf er überhaupt nicht tätig werden! Es folgten dann mehrere Verhandlungen, die ich hier zusammenfassen und die Aussagen von Dr. Waldhör wiedergeben möchte, die protokolliert wurden. Allerdings machte Dr. Waldhör nicht protokollierte Äußerungen, die seinen Standpunkt widerspiegeln, wie er Menschen sieht die Verfahrenshilfe bekommen sowie zu seinem Rechtsempfinden und seiner Einstellung zum Mandanten im Allgemeinen. Ich habe auf die Drohungen und die Nötigung durch Dr. Waldhör vor Beginn des Verfahrens BG Bad Ischl hingewiesen, was von ihm vehement bestritten wurde. Der Richter meinte dann, dass einer von uns beiden lügen würde und ob ich bei meiner Aussage bleiben wollte. Dass hier Dr. Waldhör lügen könnte, zog er überhaupt nicht in Betracht. Ich bejahte dies und beantragte Dr. Thomas Mair sowie meine Frau als Zeugen, was auch bewilligt wurde. Dr. Waldhör verwies zunächst darauf, dass er sich auf Grund der schon vergangenen Zeit nicht mehr erinnern könnte und sich auf den Aktenstand berufen würde. Trotzdem legt er anschließend eine schauspielreife Sachverhaltsdarstellung ab um schlüssig darzulegen, dass er keine Fehler gemacht hätte und ich alles nur gelogen hätte. Selbst dem Richter hätte auffallen müssen, dass hier etwas nicht stimmen kann. Nachdem Dr. Waldhör in sämtlichen vorhergegangenen Verfahren teilweise gelogen hat, sogar schriftlich, was seine Rolle bei der Überprüfung des Bestandsvertrages betraf, sagte er nun protokolliert aus. “Ich hatte nicht den Auftrag mir einzelne Paragraphen anzusehen, sondern ich sollte mir den Vertrag als Ganzes ansehen”. ‘Dann gibt er auch noch zu, dass seiner Meinung nach die Investitionssumme begrenzt wäre und er deshalb keinerlei Warnung ausgesprochen hat. Dann behauptet er, er habe diese Beratung ja nicht verrechnet. Stimmt ebenfalls nicht, er hat diese Beratung nicht explizit in seiner Honorarnote ausgewiesen, aber im Zusammenhang mit anderen Leistungen verrechnet. Dazu muss ich erklären, dass die Leistungen aus den Jahren 2001 bis 2006 erst im Jahr 2007!! verrechnet wurden!!! Im Jahr 2007 stand bereits fest, dass ich gegen Dr. Hassfurter vorgehen werde und gegebenenfalls auch gegen ihn. Er wusste von seinem Beratungsfehler und als Rechtsanwalt war ihm auch bewusst welche Schritte er setzen muss um dies zu verbergen. Er behauptet nach Vorlage seines Schreibens in der Causa Benchea wonach er auch die Interessen von Dr. Hassfurter vertreten würde - auf dieses Schreiben ging er ja im vorhergegangenen Verfahren 26 Cg66/09y unter Richter Holzmannshofer überhaupt nicht ein - ich hätte ihn damit beauftragt dies so zu schreiben. Wie dieser Auftrag erfolgte schriftlich oder mündlich blieb er schuldig. Auch den Richter interessierte dies nicht! Dr. Waldhör verwies dann auch darauf, dass er alles Bestmögliche für seinen Mandanten tun würde, auch wenn dies einer näheren Betrachtung nicht standhalten würde. Dies steht in krassem Widerspruch zu seiner Aussage “Wenn ich gewusst hätte, dass eine Rechtsschutzversicherung bestünde, hätte ich ganz anders agiert” Diese Aussage betrifft seine Vertretung meiner Frau als Verfahrenshelfer im Prozess gegen die Republik Österreich Causa Bundesforste. Im Verfahren unter Richter Dr. Holzmannshofer behauptet er, dass wir uns in der Causa Benchea selbst geeinigt hätten und er keinen Auftrag gehabt hätte die Kosten einzufordern. Nun sagt er aus dass wir ihm ein Rechnungskonvolut übergeben hätten und er beauftragt wurde endlich die getätigten Investitionen bei Dr. Hassfurter einzufordern. Bestandteil dieses Rechnungskonvolut waren die Investitionen in der Causa Benchea.    
Die Lügen des Dr. Waldhör