Willkommen auf der Seite des ehemaligen Tauch- und Freizeitzentrum Hallstättersee
                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Um das Ganze etwas abzukürzen hier eine zusammenfassende Stellungnahme bzw. Beweise über die unwahren Behauptungen von Dr. Kurt Waldhör und dessen Rechtsanwalt Mag. Eschlböck, den hier die wenigste Schuld trifft, da er nur das weiter gibt, was ihm sein Mandant übermittelt und ihn wie es Vorschrift ist, bestens vertritt. Allerdings dürfte auch er nicht Lügen. Dr. Waldhör behauptet, über bestimmte Angelegenheiten - vor allen Dingen was die Verträge betraf - nicht informiert gewesen zu sein. Andererseits bezieht er sich in seiner Aussage auf private familiäre Bereiche meiner Familie. Auch sein Schreiben an die Gegenseite zeigt, dass er sehr wohl über sämtliche Belange zeitnah informiert gewesen war, da er die Familie in sämtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten hat. Im Verfahren Honorarnote LG Wels 26 Cg66/09y gibt er an, keinerlei Kenntnis vom Inhalt der Verträge gehabt zu haben und diese auch nicht geprüft, da kein Auftrag bestanden hätte. Im gegenständlichen Verfahren gibt er jedoch zu, dass ein Prüfungsauftrag nach der Unterzeichnung des ersten Vertrages bestanden hätte. Ebenfalls im o.a. genannten Verfahren behauptet er, dass wir uns in der Causa Benchea mit Herrn Benchea selbst geeinigt hätten und er keinerlei Auftrag gehabt hätte, diese Investitionen bei Dr. Hassfurter einzufordern. Im jetzigen Verfahren LG Wels 2 Cg71/10h gibt er nun zu Protokoll, dass er von der Familie Funk beauftragt wurde, endlich die getätigten Investitionen bei Dr. Hassfurter einzufordern. Wozu ihm ein Rechnungskonvolut übergeben wurde. Bestandteil dieses Konvoluts waren auch die Rechnungen Benchea! Die von Dr. Waldhör gemachten Angaben mögen vielleicht schlüssig sein, sind jedoch in weiten Teilen beweisbar offenkundig gelogen und dienen nur als Schutzbehauptung, da er keine Haftpflichtdeckung hat. Dr. Waldhör wurde im Verfahren BG Bad Ischl GZ 12 C 135/08i von der Gegenseite als Zeuge benannt und von dieser ebenfalls nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, was ein Indiz dafür ist, dass mit der Gegenseite ebenfalls ein Mandantenverhältnis bestanden haben muss, was er leugnet. In einem Schreiben weißt er jedoch explizit darauf hin dass er auch die Interessen des Eigentümers vertritt. Dr. Hassfurter sagt als Zeuge im Verfahren LG Wels 2 Cg 71/10h aus, dass es zum Kauf gekommen wäre, wenn Dr. Waldhör zeitgerecht Unterlagen übermittelt hätte. Auch Rechtsanwalt Dr. Kahrer bestätigt dies. Obwohl er nach dem Kauf dazu beauftragt wurde auf Vertragszuhaltung zu klagen unterlässt es Dr. Waldhör, da er dann seinen Mandanten Oliver Scharf - den Makler - geschädigt hätte. Dr. Waldhör behauptet über sämtliche Angelegenheiten Aktenvermerke angefertigt zu haben, legt aber so gut wie keine vor. Im Gegenteil, benutzt er einen Aktenvermerk der Gegenseite, was den Optionsvertrag betrifft und diese begünstigt. Im Verfahren Honorarnote sagt er aus, dass es für ihn nicht möglich war zu entscheiden wer sein Auftraggeber war, weshalb er meine Frau als Erste klagte, wohingegen ich nur der Zweite Beklagte bin, obwohl ich der Geschäftsinhaber und Gewerbetreibende bin. Das wäre das Selbe, wenn eine Sprechstundenhilfe als Frau des Arztes haftbar gemacht wird, wenn eine Plombe aus dem Mund fällt. Im jetzigen Verfahren sagt er nun plötzlich aus, dass Frau Funk nicht entscheiden wollte. Dr. Waldhör gibt zu, dass er den Optionsvertrag im Auftrag der Gegenseite entworfen hätte. Er gibt auch zu, diesen in deren Sinn so abgefasst zu haben, dass der strittige §6 zu Lasten seiner Mandanten Funk ausgelegt wird. Im Verfahren Honorarnote behauptete er, dass ich der Auftraggeber war und verrechnete dafür 4000€. Obwohl es absehbar war, dass ich gegen Dr. Hassfurter Klagen müsste und dieser meine Investitionen nicht ersetzen würde, tat Dr. Waldhör nichts um diese abzusichern. Im Gegenteil wird ein Gutachter beauftragt der jedoch nur die in Zukunft zu tätigenden Investitionen schätzt und nicht die bereits getätigten. Hier hat Dr. Waldhör ebenfalls gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen. So etwas wie eine Rangordnung kennt er anscheinend nicht. Er hat deshalb keine Rangordnung erwirkt, weil dann aufgeflogen wäre, dass dem neuen Eigentümer Kirchner bereits eine eingeräumt wurde!
Aufdeckung der Lügen